Angestellte/Beamte

Argumente für den Beamtenstatus (99 KB)

Das gesamte Schulwesen steht unter Aufsicht des Staates
Dem Staat ist durch Art.7 GG die Verantwortung für das Schulwesen übertragen. Daraus folgt die staatliche Verantwortung für Bildung und Erziehung, die vor allem über die Schule wahrgenommen wird. Der Staat kommt diesem Auftrag nach durch die Schulpflicht, die in allen Länderverfassungen abgesichert ist. Der Schulpflicht der Kinder entspricht deshalb auf der anderen Seite das Streikverbot, das für die verbeamteten Lehrer gilt. weiter...