Neuer Tarifvertrag gilt ab 1. November 2010
In der Nacht vom 14. auf den 15. Oktober 2010 haben sich die dbb tarifunion und der Berliner Senat auf den Angleichungs-TV und damit die Einführung des Tarifvertrages für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) für die Beschäftigten des Landes Berlin geeinigt. „Endlich haben die Beschäftigten im Land Berlin die Perspektive auf eine volle Angleichung der Entgelte. Wichtig ist auch die Rückkehr des Landes in die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL)", so der Verhandlungsführer und stellvertretende Vorsitzende der dbb tarifunion, Helmut Overbeck.
„Damit hat der negative Sonderstatus Berlins endlich ein Ende. Ab sofort herrscht auch in Berlin ein modernes Tarifrecht und die Beschäftigten sind nicht weiter von der Entgeltentwicklung in den anderen Bundesländern abgekoppelt." dbb tarifunion und das Land Berlin vereinbarten in den Verhandlungen, dass ab dem 1. November 2010 der TV-L in der Form des Angleichungs-TV in Berlin gelten soll. Der TV ist paraphiert, die Erklärungsfrist läuft bis 26. Oktober 2010.
Die Regelungen im Einzelnen:
- Einführung des TV-L zum 1. November 2010. Damit werden die Beschäftigten, die bis zum 31. Oktober 2010 eingestellt wurden, mit den ihnen am Stichtag zu-stehenden Vergütungen und Löhnen in das neue Tarifrecht überführt. Eventuell bereits angekündigte Rückzahlungsansprüche des Senats für die Zeit seit dem 1. April 2010 gegenüber Neueingestellten konnten so verhindert werden.
- Das Tarifgebiet Ost wird innerhalb der Laufzeit vollständig an das Tarifgebiet West angeglichen.
- Am 1. August 2011 steigen die Löhne auf 97 Prozent des Niveaus der anderen Bundesländer. Bis spätestens Ende des Jahres 2017 wird das Entgeltniveau der anderen Bundesländer erreicht.
- Ab 2013 wird jeweils im August ein Angleichungsschritt an die anderen Bundesländer von wenigstens 0,5 Prozent vollzogen.
- Die Entgelterhöhungen für die anderen Bundesländer werden im Jahr 2011 im Oktober übernommen, so dass wieder 97 Prozent des Entgeltniveaus der anderen Länder gezahlt wird. Entgelterhöhungen des Jahres 2012 werden mit einer 6-monatigen Verzögerung, Entgelterhöhungen des Jahres 2013 mit 3-monatiger Verzögerung übernommen. Ab 2014 erfolgen die Erhöhungen in Berlin zum selben Zeitpunkt, wie in den anderen Bundesländern.
- Der jährliche Angleichungsschritt beträgt mindestens 2 Prozent. Liegen die Tarif-erhöhungen in den anderen Ländern in den Jahren 2013, 2014, 2015 unter 1,5 Prozent, wird auf den garantierten Angleichungsschritt von 0,5 Prozent die Diffe-renz zwischen 1,5 Prozent und der Erhöhung in den Ländern addiert.
- Die Überleitung in den TV-L erfolgt aus der Lebensaltersstufe, die bis zum 31. Oktober 2010 erreicht ist.
- Noch nicht gezahltes Urlaubsgeld für das Jahr 2010 wird im November / Dezember nachgezahlt.
- Die Wochenarbeitszeit beträgt ab 1. August 2011 einheitlich in Ost und West 39 Stunden. Ab der vollständigen Angleichung an das Entgeltniveau der anderen Länder wird die Arbeitszeit auf den Durchschnitt der Arbeitszeit in den Westbundesländern (derzeit 39 Stunden und 24 Minuten) angehoben.
- Die Regelungen zu den Arbeitszeitkonten und die Altersteilzeitregelungen nach dem Anwendungs-TV bleiben erhalten.