Handlungsempfehlungen zeigen in die richtige Richtung

„Die Handlungsempfehlungen zur beruflichen Ausbildung junger Migranten und Flüchtlinge zeigen bei genügend vorhandenen personellen und sachlichen Ressourcen an den Berufsschulen in die richtige Richtung“, so Eugen Straubinger, Bundesvorsitzender des Bundesverbandes der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen (BLBS). Der Aktionsrat Bildung hat sie in seinem Gutachten „Integration durch Bildung. Migranten und Flüchtlinge in Deutschland“ in der vergangenen Woche bei der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) in München vorgestellt.

Darin wird gefordert, dass

  • an den Berufsschulen Berufsintegrationsklassen mit einem zweijährigen Vollzeitunterricht für jugendliche Flüchtlinge ab dem 16. bis zum 21. Lebensjahr eingerichtet werden,
  • diese beiden Jahre für die sprachliche Qualifizierung genutzt werden und als Grundlage für den Übertritt in eine Einstiegsqualifizierung oder Ausbildung dienen sollen und
  • die Jugendlichen, die für eine Ausbildung danach noch nicht geeignet sind, in das bestehende Überganssystem integriert werden.

Die weiter geforderte Verkürzung der Ausbildungszeit bei einer weniger anspruchsvollen Berufsausbildung bis zur Erlangung eines ersten Zertifikats, ist längst vorhanden. Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) bietet auch für Migranten und Flüchtlinge mit seinen drei möglichen Niveaustufen ausreichende Beispiele für unterschiedliche Ausbildungszeiten. Sie reichen von den Qualifikationen der Berufsvorbereitung z. B. im Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) in der Niveaustufe 2 über die Qualifikationen mit einer 2-jährigen dualen Berufsausbildung in der Niveaustufe 3 bis zu Qualifikationen mit einer 3- und 3 ½ jährigen dualen Berufsausbildung in der Niveaustufe 4.

Der BLBS fordert, um die Handlungsempfehlungen umsetzen zu können:

  • ausreichendes geeignetes Personal, um die jungen Migranten und Flüchtlinge zusätzlich zu den Schülerinnen und Schülern ohne Flüchtlings- und Migrationshintergrund effektiv ausbilden zu können und
  • ausreichende zusätzliche sächliche Ressourcen für die Migranten und Flüchtlinge.