Besoldungsanpassung beschlossen:
Erste Erhöhung wird bereits im August 2014 gezahlt

"Der dbb berlin begrüßt die Aussage des Staatssekretärs für Inneres und Sport, Bernd Krömer, in der gestrigen Sitzung des Hauptausschusses, dass die seitens des Senates vorgeschlagene Besoldungserhöhung in Höhe von 2,5 % im Rahmen einer Vorgriffsregelung bereits mit den August-Bezügen ausgezahlt werden soll. Die weitere, jetzt kurzfristig durch CDU und SPD eingebrachte Angleichung in Höhe von weiteren 0,5 %, soll dann mit den Oktober-Bezügen zahlbar gemacht werden", teilte Frank Becker, Landesvorsitzender des dbb beamtenbund und tarifunion berlin mit.

Das Abgeordnetenhaus von Berlin ist heute dem gestrigen Beschluss des Hauptausschusses gefolgt und hat den Gesetzentwurf des Senats zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2014/2015 beschlossen.

Die Besoldung für die aktiven Beamtinnen und Beamten steigt somit im Jahre 2014 ab August auf 3 % und im Jahre 2015 ab August um 3,2 % (0,2 % werden der Versorgungsrücklage zugeführt).

Beschlossen wurde auch – der ständigen Praxis folgend –, dass die Versorgungsbezüge der Pensionäre/innen um den um 0,1 % abgesenkten Prozentsatz der allgemeinen Erhöhung der Dienstbezüge angehoben werden. Die Versorgungsbezüge steigen somit ab August 2014 und ab August 2015 jeweils um 2,9 %.

"Es ist völlig richtig, dass auch diejenigen, die jahrzehntelang für das Land Berlin gearbeitet haben, ebenfalls an dieser Einkommenserhöhung teilhaben", kommentierte Becker diese Entscheidung.

Verfahren der weiteren Anpassungen ab 2016

"Ein großes Stück Arbeit steht uns allerdings noch bevor. Denn das im Besoldungsanpassungsgesetz beschlossene Verfahren der weiteren Anpassungen ab dem Jahre 2016 muss noch diskutiert werden. Es dürfte nicht so leicht sein, den Durchschnittswert der Anpassungen aller anderen Bundesländer zu ermitteln, da die Bundesländer ihre Besoldung zu unterschiedlichen Zeiten anpassen. Aus der Sicht des dbb berlin müsste die Lösung lauten: Das Tarifergebnis bei den Tarifverhandlungen zum TV-L (Tarifvertrag der Länder), das auch auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes Berlin anzuwenden ist, wird für die Beamtinnen und Beamten übernommen – zuzüglich einer Anpassung in Höhe von mindestens 0,5 %", so Becker abschließend.