Gute Rahmenbedingungen für qualitative berufliche Bildung
BLBS fordert eine Änderung des Kooperationsverbotes

„Das Kooperationsverbot zwischen dem Bund und den Ländern in Bildungsfragen muss geändert werden“, so der stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen (BLBS), Stefan Nowatschin.

Nur so könne die Finanzierung überhaupt noch möglich sein, da die Länder, die die Personalgestellung für die Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen verantworten müssen, teilweise hoch verschuldet sind, so Nowatschin weiter. Um den politischen Willen „Keine Schülerin und kein Schüler geht verloren“ zu erreichen, muss das Personalbudget höher ausfallen.

Wenn z. B. immer wieder die Medienkompetenz der Schüler an den beruflichen Schulen gefordert werde, so sei dazu eine teure IT-Ausstattung notwendig. Selbstverständlich benötigen berufliche Schulen aber auch für ihre vielen unterschiedlichen Fachrichtungen teure technische Geräte und Maschinen als Ausbildungsmittel, die immer wieder auf den neuesten technischen Stand gebracht werden müssen. Diese Beschaffung können sich die Kommunen oder Bezirke als Sachaufwandsträger nicht immer leisten. Die Vorgaben verabschieden der Bund und die Sozialpartner mit den Lehrplänen, die finanzielle Umsetzung erfolgt über die Länder, Bezirke und Kommunen, die dabei oft große Schwierigkeiten haben. Das muss für die beruflichen Schulen geändert werden. Eine qualitativ gute berufliche Bildung in den Berufsschulen braucht sehr gute Rahmenbedingungen.

Der BLBS fordert daher, dass das Kooperationsverbot geändert werden muss, damit eine gute, zukunftsorientierte und qualitätsorientierte Berufsausbildung an den beruflichen Schulen gesichert ist. Die Finanzierung allein durch die Länder und Kommunen ist in Zukunft nur dann zu schultern, wenn der Bund den primären Bildungsbereich mitfinanziert.