BLBS: Qualifikationen im DQR wirklich vollständig?

Der Bundesverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen (BLBS) begrüßt den von Bund und Ländern unterzeichneten gemeinsamen Beschluss zur Einführung des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (DQR) grundsätzlich. Dadurch wird die Grundlage geschaffen, schrittweise ab dem Sommer 2013 die erworbenen Qualifikationen dem jeweiligen DQR-Niveau zuzuordnen.

Die Bundesregierung hatte aber stets betont, einen bildungsbereichsübergreifenden DQR schaffen zu wollen. Leider ist durch die Ausklammerung der allgemein bildenden Abschlüsse eine große Chance verpasst worden, die Gleichwertigkeit von Allgemeinbildung und Berufsbildung nachlesbar zu dokumentieren.

Dass der staatlich geprüfte Techniker und auch der Meister auf der Stufe 6 eingeordnet werden sollen, ist allerdings wirklich ein Meilenstein für die Berufsbildung. Für den BLBS bleiben aber noch viele Fragen offen, die die berufsbildenden Schulen betreffen. Es ist zu wünschen, dass sie die  Expertenkommissionen im Sinne des BLBS beantworten!

Der BLBS fordert daher:

  • dass eine unabhängige nationale Koordinierungsstelle geschaffen wird, die die  Qualifikationen in die Niveaustufen des DQR zuordnet;
  • dass die Abschlüsse der Berufsfachschulen schnell zugeordnet werden. Dabei ist zu beachten, dass die Qualifikationsprofile aus berufsbezogenen und berufsübergreifenden Kompetenzen im vollen Umfang zu würdigen sind;
  • dass zu den Fachschulabschlüssen der Meister und Techniker auch die Abschlüsse der Erzieherinnen und Erzieher auf der Stufe 6 erfolgen;
  • dass die Niveaustufe dualer Ausbildungsberufe nicht isoliert auf dem Kammerzeugnis ausgewiesen wird. Die Fachkompetenzen und die personalen Kompetenzen werden wesentlich am Lernort Berufsschule erreicht. Es entspricht dem Grundansatz des dualen Systems, dass die zu bescheinigende Niveaustufe nur in Verbindung auf beiden Zeugnissen bestätigt wird, dem Berufsschulabschlusszeugnis und dem Prüfungszeugnis der Kammern;
  • dass die Niveaustufe 5 des DQR nicht vornehmlich für die Fortbildungsabschlüsse der Kammern reserviert werden darf. So sind nach Überzeugung des BLBS z. B. die bundeseinheitlich geregelten Gesundheitsfachberufe mindestens auf Stufe 5 des anzusiedeln.