Senat vollzieht weitere finanzielle Benachteiligungen der Beamtinnen und Beamten

Nach dem Jahresbericht 2012 über die Berliner Beförderungspraxis ist die Gesamtzahl der vorgenommenen Beförderungen von Beamtinnen und Beamten von 3.190,4 im Jahre 2011 um mehr als einem Drittel auf 2.057,8 vorgenommenen Beförderungen gesunken.

Die Absenkung der Gesamtzahl der vollzogenen Beförderungen erfolgte besonders in den Geschäftsbereichen der Senatoren für Inneres und Sport (568,5), Justiz und Verbraucherschutz (170,5), Bildung, Jugend und Wissenschaft (110) und Finanzen (161).

Da mit einer Beförderung die Übertragung eines höherbewerteten Amtes mit höherem Endgrundgehalt verbunden ist, hat der Senat im Jahre 2011 zwar die höherwertigen Aufgabenwahrnehmungen anordnen, jedoch nach den gesetzlichen Bestimmungen des Landeslaufbahngesetzes die nächsthöheren Besoldungsgruppen nicht durch Beförderungen übertragen lassen.

"Der dbb berlin sieht in den nicht erfolgten Beförderungen eine weitere, großangelegte finanzielle Benachteiligung der Landesbeamtinnen und Landesbeamten, die durch eine veränderte Beförderungspraxis durch die Dienstbehörden sofort eingestellt werden muss," erklärte der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, vor den anstehenden Beratungen des Senatsberichts im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses am 17. April 2013.

Der dbb erwartet, dass bereits mit der vorgesehenen Überweisung des Senatsberichts durch den Hauptausschuss an den Unterausschuss Produkthaushalt und Personalwirtschaft vom Hauptausschuss ein deutliches Signal gesetzt wird, dass die Absenkung der Gesamtzahl der Beförderungen um mehr als einem Drittel politisch vom Parlament nicht unterstützt wird.

"Die Berliner Beamtinnen und Beamten sind durch den letzten Platz im Besoldungsranking / Gehaltsranking aller Bundesländer und dem Bund ohnehin genug bestraft. Weitere finanziellen Einbußen sind für den dbb berlin nicht hinnehmbar," führte der Landesvorsitzende des dbb berlin weiter aus.